1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durchden Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens 250,- €, zu zahlen. Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zuzahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- € nicht übersteigt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungen und Preisänderungen
Abweichungen
einzelner Reiseleistungenvon dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom
Reiseveranstalter widerTreu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch erheblich verändert, stellen wir
Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten. Falls Sie nicht zurücktreten, sind evtl. Ansprüche auf
Minderung beschränk
5. Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen zuzahlen: Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn 5% des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn 15% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn 35% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn und danach fallen 60% des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine angebotene und bestätigte Reise aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtiger Grund gilt das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Reise bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Ohne Eingehung einer Rechtspflicht wird sich der Veranstalter auch in diesem Falle bemühen, die Reise mit kleineren Omnibussen durchzuführen. Wenn die Durchführung der Reise infolge Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse oder diesen Geschehnissen gleichkommende Ereignisse, so hat der Veranstalter das Recht zum Rücktritt. Er übernimmt in diesem Fall keine Haftung. Wird eine Reise abgesagt, so wird der gebuchte Personenkreis sofort verständigt und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Insbesondere gilt die Verpflichtung, Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung
unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. dem Leistungsträger Mitteilung zu
machen. Reiseleitung und Leistungsträger sind, sofern keine Abhilfe geschaffen
werden kann, gehalten, den Leistungsverzug zu bestätigen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Unter welchen
Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des
Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag kündigen kann und welche
Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich im einzelnen aus den
ausführlichen Reisebedingungen. Jeder Reisende ist verpflichtet, im Fall von
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
evtl. entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört
insbesondere, dass er seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitungzur Kenntnis gibt. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar,
müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger oder dem Reiseveranstalter
mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender dieser Verpflichtung nicht nach, so
stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährungen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen
Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Ihre Ansprüche verjähren 6 Monate
nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz
wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach
Beendigung der Reise.
10. Versicherungen
Über alle Reiseversicherungsfragen beraten wir Sie gerne.
11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchfühung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eineschuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter
steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften, die
ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzuleiten. Für nicht deutsche
Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
12. Gepäckbeförderung
Das Reisegepäck ist zweckmäßig mit dem Namen des
Reiseteilnehmers zu versehen. Es besteht Anspruch auf Beförderung eines
Koffers, der die Maße von 70 x 50 x 25 cm und ein Gewicht von 20 kg nicht
überschreiten soll.
13. Sitzplätze
Die Sitzverteilung im Bus erfolgt entsprechend der
Reihenfolge der Anmeldungen. - Keine Garantie auf Sitzplatzvergabe.
14. Stand der Drucklegung
Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Druckfehler, Irrtümer und Programmänderung vorbehalten.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile das für
den Veranstalter zuständige Gericht.





